Ankündigung von Vermessungs-, Kartierungsarbeiten, Ortsbesichtigungen und Dokumentation für die Trassenplanung

Veröffentlicht am: 23.05.2025

ANKÜNDIGUNG VON VERMESSUNGS-UND KARTIERUNGSARBEITEN, ORTS­BESICHTIGUNGEN UND DOKUMENTATION FÜR DIE TRASSENPLANUNG

ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG IM BEREICH DER STADT WALDECK RHEIN-MAIN-LINK

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetz­lichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um-und auszubauen.

Der Rhein-Main-Link ist eins dieser zentralen Netzausbauprojekte, um Deutschland bis 2045 klimaneutral mit Strom zu versorgen. Er besteht aus den folgenden vier Vorhaben, die von der Bundesnetzagentur im aktuellen Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045 bestätigt wurden. Durch die Aufnahme in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf des Rhein-Main-Links gesetzlich festgelegt.

  • Vorhaben Nr. 82 BBPlG (DC34)

Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Bürstadt

  • Vorhaben Nr. 82a BBPlG (DC35)

Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Hofheim am Taunus

  • Vorhaben Nr. 82b BBPlG (NOR-x-4)

Bestandteil Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Kriftel

  • Vorhaben Nr. 82c BBPlG (NOR-x-8)

Bestandteil Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede –

Bürstadt/Biblis/Groß-Rohrheim/Gernsheim/Biebesheim am Rhein

Da zwischen allen Vorhaben eine räumliche Nähe besteht, plant Amprion sie gebündelt als Rhein-Main-Link umzusetzen. Dieser wird zu­künftig bis zu acht Gigawatt regenerativ produzierten Strom von Nieder­sachsen nach Hessen transportieren. Maßgeblich für den Verlauf des Rhein-Main-Links ist ein sogenannter Präferenzraum, der von der Bun-desnetzagentur erstmalig für Erdkabel-Gleichstromvorhaben ermittelt wurde.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Unter­suchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Absatz 2 EnWG bekanntgemacht. Eine In­anspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der im Folgen­den beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsbe­rechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.

Mit den Arbeiten haben wir die Planungsgemeinschaften Arbeitsgemein­schaft Arcadis | ILF - R-M-L, c/o Arcadis Germany GmbH, Europaplatz 3, 64293 Darmstadt sowie Ingenieurgemeinschaft Teamplan FBGM, Pforzheimer Str. 128b, 76275 Ettlingen beauftragt.

Bei allen Vorarbeiten setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt ein. Die Belange von Umwelt, Natur und Land­schaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die ge­setzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem, die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

 

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis.

KONTAKT

Für Rückfragen zur Bekanntmachung stehen wir Ihnen gern über un-

sere Telefonhotline unter der Rufnummer: 06251 8263288 im Zeitraum

von

Montag bis Freitag: 09.00 18.00 Uhr

zur Verfügung.

Sie können uns auch gerne eine Rückrufbitte zukommen lassen, wir kontaktieren Sie dann kurzfristig. Hinterlassen Sie uns dazu bitte Ihre Telefonnummer und den Terminwunsch für einen Rückruf.

KARTIERUNGEN, VERMESSUNGS­ARBEITEN, ORTSBESICHTIGUNGEN UND DOKUMENTATION

1. KARTIERUNGSARBEITEN

Für die Erstellung der umweltfachlichen Unterlagen im bevorstehenden Planfeststellungsverfahren sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante Artvorkommen zu erhalten. Da sich die Kartierungsar-beiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel.

Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH beziehungsweise ihren Beauftragten durchgeführt:

Biotoptypen- und Gewässerkartierung: Die Biotoptypenkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme eines 2000-m-Trassenkorridors festgestellt.

Brut- und Rastvogelkartierung: Es werden mehrere Tag- und gege­benenfalls auch Nachtbegehungen im räumlichen Zusammenhang mit Natura 2000-Gebieten durchgeführt.

Horst- und Höhlenbaumkartierung: Die Sichtkontrolle und Besatz-überprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgt durch Begehun­gen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und gegebenenfalls ergänzend im Sommer im räumlichen Zusammenhang mit Na­tura 2000-Gebieten.

Fledermauskartierungen: Im räumlichen Zusammenhang mit Na­tura 2000-Gebieten werden durch Nachtbegehungen in den Sommer­monaten Fledermäuse erfasst. Hierbei können an einzelnen Abenden an geeigneten Standorten fortwährend kontrollierte Netze zum Fang der Tiere zwecks Bestimmung zum Einsatz kommen. Weiterhin kann es an einzelnen Standorten zur Ausbringung von Horchboxen kommen, die automatisch Ultraschalllaute zur Bestimmung der Fledermausarten auf­zeichnen.

Kartierungen von Amphibien, Biber, Brandmaus, Feldmaus, Fisch­otter, Haselmaus, Käfern, Libellen, Reptilien, Schmetterlingen und Wildkatze: Tagsüber und teilweise nachts werden im räumlichen Zu­sammenhang mit Natura 2000-Gebieten die verschiedenen Arten er­fasst. Ergänzend zu den notwendigen Begehungen werden hier bei Bedarf zum Nachweis der Haselmaus Neströhren (kleine Plastikröh­ren) an Büschen oder Bäumen befestigt und zum Nachweis von Am­phibien und Reptilien künstliche Verstecke (ca. 1 m2 große Stücke von Brettern, Blechen oder Dachpappe) auf dem Boden ausgebracht. Zum Nachweis von Molchen werden punktuell (räumlich und zeitlich) in Ge­wässern zur Erfassung Eimer- und Flaschenreusen eingesetzt.

Kartierung von Fischen, Flusskrebsen, Muscheln und Rundmäu­lern: Begehung beziehungsweise Bootsbefahrung von relevanten Ge­wässern sowohl tagsüber als auch nachts im räumlichen Zusammen­hang mit Natura 2000-Gebieten. Ergänzend zu den Begehungen können in einzelnen Nächten Reusen zur Kartierung bestimmter Arten aufgestellt werden. Die Tiere werden direkt nach der Erfassung zur Art­bestimmung wieder freigelassen.

2. Vermessungsarbeiten

Zur Erfassung der Topographie im Präferenzraum sind Vermessungen notwendig, meist fußläufig mit tragbaren Geräten. Unter bestimmten Bedingungen können Drohnen eingesetzt werden. Die Arbeiten dauern in der Regel wenige Tage, abhängig von der Witterung.

3. ORTSBESICHTIGUNGEN UND DOKUMENTATION

Ziel ist die Ermittlung von Umweltdaten, Kreuzungspunkten und geo­grafischen sowie geologischen Gegebenheiten. Kleingruppen von zwei Personen führen die Besichtigungen meist mit Pkw durch, öffentliche Wege werden genutzt; private und Wirtschaftswege nur bei Bedarf. Es werden lediglich Fotos und Notizen angefertigt. Es werden keine spe­ziellen Geräte eingesetzt.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von

JUNI 2025 BIS JULI 2026

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten beziehungsweise letztere befahren. In der Re­gel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaft­liche Wege genutzt. Gegebenenfalls werden Flurstücke, je nach Witte­rung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.

Im Zuge der Arbeiten werden keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei dem oben ge­nannten Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entspre­chend den gesetzlichen Vorgaben in § 44 Absatz 3 EnWG entschädigen.

 

DIE FOLGENDEN FLURE SIND VON DEN MASSNAHMEN BETROFFEN

Wir weisen darauf hin, dass nicht alle Flurstücke in den unten ge­nannten Fluren zwangsläufig für die Vorarbeiten in Anspruch genom­men werden. Der genaue Bedarf ergibt sich vor Ort. Eine Liste der in Anspruch zu nehmenden Flurstücke finden Sie auf unserer Projekt-website:

rhein-main-link.amprion.net/Mediathek/ Bekanntmachungen/Vermessung_Kartie-rung_06-2025_07-2026/

LISTE DER FLURE IM BEREICH DER STADT WALDECK

GEMARKUNG ALRAFT
Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6

GEMARKUNG DEHRINGHAUSEN
Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10

GEMARKUNG FREIENHAGEN
Flur 20, 21, 23, 25, 26

GEMARKUNG HÖRINGHAUSEN 

Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29

GEMARKUNG NIEDER-WERBE
Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14

GEMARKUNG OBERWERBA
Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11

GEMARKUNG OBER-WERBE
Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7

GEMARKUNG SACHSENHAUSEN

Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20,

21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45

GEMARKUNG WALDECK
Flur 4, 14, 15, 16

 

Amprion GmbH · Robert-Schuman-Straße 7 · 44263 Dortmund