Flurbereinigungsverfahren Korbach-Marbeck - Gewässerrenaturierung - Verfahrensnummer: VF 2650

Veröffentlicht am: 04.06.2025
Autor: Amt für Bodenmanagement Korbach

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- Flurbereinigungsbehörde -

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34497 Korbach
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Öffentliche Bekanntmachung

                                                                                       Gz.: 2-KB-05-26-50-01-B0002#001

Flurbereinigungsverfahren Korbach-Marbeck - Gewässerrenaturierung - Verfahrensnummer: VF 2650

Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

In dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren

Korbach-Marbeck -Gewässerrenaturierung - VF 2650

lade ich gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) – in der derzeit geltenden Fassung – in Verbindung mit § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) in der derzeit geltenden Fassung vom 02.02.2018 die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, also alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zum Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Korbach-Marbeck - Gewässerrenaturierung - am

Dienstag, den 01. Juli 2025, um 19.00 Uhr

in die Mehrzweckhalle Lengefeld, Lelbacher Landstraße in 34497 Korbach

ein.

Tagesordnung:

  1. Informationen zum Stand des Flurbereinigungsverfahrens
  2. Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen zur Wahl und den Aufgaben des
    Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
  3. Festsetzung der Zahl der Vorstandsmitglieder gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG
  4. Wahl der Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder
    Gemäß § 21 Abs. 3 und 5 FlurbG

Die Ladung ist auch über den Link https://hvbg.hessen.de/VF2650 auf der Internetseite

der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation abrufbar.

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Erbbauberechtigten oder deren Bevollmächtigte. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er insgesamt nur eine Stimme.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Termin verhindert sind, können sich durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Vollmacht ist im Wahltermin vorzulegen. Ein Vollmachtsvordruck ist beim Amt für Bodenmanagement Korbach - Flurbereinigungsbehörde -, Medebacher Landstraße 27, 34497 Korbach erhältlich oder kann ebenfalls über den o. g. Link abgerufen werden. Hinweis: Eine bevollmächtigte Person kann bei der Wahl des Vorstandes der

Teilnehmergemeinschaft nur das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen. Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann diese/r entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen.

Wählbar sind auch Personen, die nicht am Flurbereinigungsverfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).

Diese Ladung zum Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird in der Flurbereinigungsgemeinde Korbach sowie in den angrenzenden Städten Waldeck, Lichtenfels, Medebach und in den angrenzenden Gemeinden Willingen, Diemelsee, Twistetal und Vöhl öffentlich bekannt gemacht.

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens können auf der Internetseite https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden oder sind beim Amt für Bodenmanagement, Medebacher Landstraße 27, 34497 Korbach zu erhalten.

Amt für Bodenmanagement Korbach

-Flurbereinigungsbehörde-

Korbach, den 26.05.2025

Im Auftrag

gez.

Rose, Verfahrensleiter