Kommunalwahl 2021; Nachrücken eines Mitgliedes in die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck
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Amtliche Bekanntmachung der Nationalparkstadt Waldeck
Das bisherige Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck, Herr Martin Schwechel, hat sein Mandat zum 24.06.2025 niedergelegt.
Ich berufe daher den nächsten noch nicht berufenen Bewerber der Liste der Freien Wählergemeinschaft für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Waldeck, Herrn Klaus Altenhein, Im Werbetal 8, 34513 Waldeck, als Mitglied in die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck.
Diese Berufung erfolgt unter Hinweis auf § 34 des Kommunalwahlgesetzes.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Nationalparkstadt Waldeck gem. § 34 Abs. 4 in Verbindung mit den §§ 25 bis 27 KWG binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift während der bekannten Dienststunden im Rathaus der Nationalparkstadt Waldeck einzureichen.
34513 Waldeck, den 27.06.2025
gez. Heike Pfeifferling
stellv. Gemeindewahlleiterin
Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung über das Nachrücken eines Mitgliedes in die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 27.06.2025 öffentlich bekannt gemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.