Bewerbung für das Amt eines/einer Schiedsmannes/-frau und ei-nes/einer Stellvertreters/-in für den Schiedsamtsbezirk Waldeck

Veröffentlicht am: 23.05.2023
Autor: Bürgermeister Jürgen Vollbracht

Bekanntmachung der Nationalparkstadt Waldeck

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Zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten hat die Nationalparkstadt Waldeck ein Schiedsamt eingerichtet.

Dieses ist u. a. zuständig für die Verfahren, in denen zur außergerichtlichen Streitschlichtung ein Einigungsversuch durchzuführen ist.

Die Aufgaben des Schiedsamts werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann wahrgenommen. Diese sind ehrenamtlich tätig und müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Die Amtszeiten der bisherigen Schiedspersonen laufen im September 2023 ab.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Nationalparkstadt Waldeck, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck, bis zum 30.06.2023 schriftlich bewerben.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nr. 05634/70940 zur Verfügung.

34513 Waldeck, 23.05.2023

Der Magistrat der

Nationalparkstadt Waldeck

gez.Jürgen Vollbracht

Bürgermeister