Hinweis aus dem Rathaus

Veröffentlicht am: 31.01.2023

Versand der Bescheide für die Grundbesitzabgaben 2023

Die Bescheide für die Grundbesitzabgaben 2023 wurden den Grundstückseigentümern in den vergangenen Tagen zugestellt.

Wir weisen hiermit darauf hin, dass die Verbrauchsabrechnung aus Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2022 separat im Bescheid ausgewiesen wurde. Die Fälligkeit hierfür liegt beim 14.02.2023. Ein Guthabenbetrag ist mit einem Minuszeichen gekennzeichnet. Bei der Abbuchung zum Fälligkeitstag 15.02.2023 wird ein mögliches Guthaben mit der 1. Rate verrechnet, ein Nachzahlungsbetrag entsprechend auch eingezogen.

Selbstzahler bitten wir, bei Zahlung der 1. Rate die Endabrechnung für 2022 entsprechend zu berücksichtigen (Guthaben bzw. Nachzahlung).

Falls Sie künftig das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen möchten, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Für weitere Auskünfte oder Fragen zum Abgabenbescheid wenden Sie sich bitte an Frau Schneegaß (05634/70918), bezüglich der Zahlungsmodalitäten steht Ihnen die Stadtkasse, Herr Brand (Tel. 05634/70926) und Frau Lohaus (05634/70940) gerne zur Verfügung.

Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck