Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Nationalparkstadt Waldeck ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) vom 16. September 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt der Nationalparkstadt Waldeck, der unter www.waldeck.de abrufbar ist, zurzeit nur eingeschränkt.
Diese Website inklusive ihrer mobilen Webansichten ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) vom 16. September 2019 und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Karten.
- Links können unverständlich sein.
- Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
- Einige Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet oder werden zur Positionierung von Inhalten eingesetzt.
- Manche Listen haben nur einen Eintrag oder sind nicht korrekt ausgezeichnet.
- Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dateien) liegen in einer barrierefreien Form vor.
- Es werden keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt.
Begründung
Die Stadt Waldeck verfügt über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt, den mehrere CMS-Redakteurinnen und -Redakteure bearbeiten. Daher sind redaktionelle Versäumnisse im Bereich der Barrierefreiheit nicht gänzlich vermeidbar. Die Stadt Waldeck ist bemüht, die Mitarbeiter durch Fortbildungsmaßnahmen für dieses Thema zu sensibilisieren.
Im Auftritt wird eine Vielzahl an Dokumenten (Dateiformate von Büroanwendungen, z.B. PDF-Dateien) bereitgestellt. Eine Überführung in ein barrierefreies Format wird angestrebt und sukzessive umgesetzt. Manche Dokumente werden von Dritten geliefert und liegen nicht barrierefrei vor.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Die Erklärung wurde zuletzt am 19.06.2023 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Nationalparkstadt Waldeck arbeitet daran, bestehende Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen, nutzen Sie bitte das am Ende dieser Seite dafür vorgesehen Feedback-Formular oder wenden Sie sich bitte per E-Mail an barrierefreiheit@waldeck.de mit Nennung des Problems sowie einem Link zur betroffenen Seite. Auch Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit können Sie gerne an diese Mailadresse schicken.
Schlichtungsverfahren
Bei der Landesbeauftragten für barrierefreie IT des Landes Hessen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Regierungspräsidium Gießen
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Tel.: +49641 303-2901
Fax.: +49611 32764 4036
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für barrierefreie IT erhalten Sie auf der Website des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, erreichbar unter: https://soziales.hessen.de/ueber-uns/landesbeauftragte-fuer-barrierefreie-it