Politik
Stadtverordnetenversammlung
Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung.
Die Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung beträgt 31. Zur Vorbereitung von Beschlüssen bildet diese den Haupt- und Finanzausschuss, und den Ausschuss für Planung, Bau und Umwelt.
Magistrat
Der Magistrat setzt sich aus dem Bürgermeister, dem Ersten Stadtrat sowie 5 Stadträten zusammen. Er besorgt die laufende Verwaltung. Der Haushaltsplan ermächtigt den Magistrat Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.
Die Stadträte werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Der Bürgermeister wird für 6 Jahre direkt von den wahlberechtigten Bürgern der Stadt Waldeck gewählt.