Nutzung öffentlicher Einrichtungen durch Parteien
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Die Stadt Waldeck stellt ihre öffentlichen Einrichtungen – zum Beispiel das Bürgerhaus oder die Stadthalle – grundsätzlich auch politischen Parteien für Wahlkampfveranstaltungen zur Verfügung.
Grundlage dafür ist das Grundgesetz. Es schreibt vor, dass alle Parteien gleich behandelt werden müssen, solange sie nicht verboten sind.
Wenn eine Partei einen Raum für eine Veranstaltung beantragt, prüft die Stadtverwaltung den Antrag nach festen Regeln. Dabei geht es ausschließlich um:
• die Einhaltung der Benutzungsordnung,
• die Sicherheit und Ordnung,
• die Verfügbarkeit der Räume,
• sowie organisatorische Fragen (z. B. Versicherung).
Eine politische Bewertung findet nicht statt.
Als Bürgermeister bin ich zur Neutralität verpflichtet. Persönliche politische Ansichten spielen bei solchen Entscheidungen keine Rolle.
Die Stadtverwaltung handelt transparent, sachlich und rechtsstaatlich.
Ihre Stadtverwaltung