Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (ZwStS)
Die Nationalparkstadt Waldeck erhebt eine Zweitwohnungssteuer als örliche Aufwandssteuer.
Die geänderte Satzung tritt zum 01.01.2027 in Kraft
Die Nationalparkstadt Waldeck erhebt eine Zweitwohnungssteuer als örliche Aufwandssteuer.
Die geänderte Satzung tritt zum 01.01.2027 in Kraft