Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (ZwStS)

Veröffentlicht am: 23.09.2026
Autor: Nicolas Havel, Bürgermeister

Die Nationalparkstadt Waldeck erhebt eine Zweitwohnungssteuer als örliche Aufwandssteuer.

Die geänderte Satzung tritt zum 01.01.2027 in Kraft

Die Satzung finden Sie hier>>