Abwassergebühren
Die Nationalparkstadt Waldeck erhebt Benutzungsgebühren für die Einleitung bzw. Abholung von | |||||||||||||||
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Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute oder künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt. | |||||||||||||||
Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. | |||||||||||||||
Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch | |||||||||||||||
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Die Veranlagung erfolgt über einen jährlich neu zu erstellenden Abgaben-Bescheid gemeinsam mit allen sonstigen Abgaben. Die Zahlung erfolgt durch vierteljährliche Abschlagszahlungen. |