Abwassergebühren

Die Nationalparkstadt Waldeck erhebt Benutzungsgebühren für die Einleitung bzw. Abholung von

a)

Niederschlagswasser,

b)

Schmutzwasser,

c)

Schlamm aus Kleinkläranlagen.

d) Abwasser aus Gruben.
Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute oder künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt.

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch

bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage

 5,26 Euro

jährliche Grundgebühr

84,00 Euro

Niederschlagswassergebühr je m² abflusswirksame Fläche

 0,25 Euro

Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen pro angefangenem m³

 32,00 Euro

Abholen und Behandeln von Abwasser aus Gruben pro angefangenem m³

 22,00 Euro

Die Veranlagung erfolgt über einen jährlich neu zu erstellenden Abgaben-Bescheid  gemeinsam mit allen sonstigen Abgaben. Die Zahlung erfolgt durch vierteljährliche Abschlagszahlungen.



Nationalparkstadt Waldeck
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


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