Gewerbesteuer
Nach Eingang eines Messbescheides durch das für den jeweiligen Betrieb zuständige Finanzamt erstellt das Steueramt die entsprechenden Gewerbesteuer- und Vorauszahlungsbescheide sowie die Zinsbescheide. Die Forderungen sind zu den in dem Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen auf eines der Konten der Stadtkasse Waldeck zu zahlen. Sollten Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.
Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer liegt in der Nationalparkstadt Waldeck seit dem 01.01.2022 bei 380 Prozent.
Rechtsgrundlage:
Gewerbesteuergesetz