Grundsteuer
Nach Eingang eines Messbescheides durch das Finanzamt Korbach erstellt das Steueramt die entsprechenden Grundsteuerbescheide.
Die Forderungen sind zu den im Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen auf eines der Konten der Stadtkasse Waldeck zu zahlen. Sollten Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.
Der Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen) liegt in der Nationalparkstadt Waldeck ab 01.01.2022 bei 410 Prozent. Die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) wird ab dem 01.01.2022 mit einem Hebesatz von 440 Prozent veranlagt.
Rechtsgrundlage:
Grundsteuergesetz