Abwasserhausanschlusskosten

Unter Kanalhausanschluss versteht man die Leitung von der Sammelleitung bis auf das Grundstück.

Die Kosten für die erstmalige Herstellung trägt der Grundstückseigentümer in voller Höhe. Diese werden ihm durch die Nationalparkstadt Waldeck in Rechnung gestellt.

Die Stadt trägt jedoch die Kosten für die Erneuerung, Unterhaltung, Reparatur oder Beseitigung (Stilllegung) der Anschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze, höchstens aber bis zu einer Länge von 10 Metern.



Nationalparkstadt Waldeck
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr

Kontakte: