Kinderreisepass

Jedes Kind unter 12 Jahren, das Deutschland verlässt, muss im Besitz eines gültigen Ausweis-Dokumentes sein.
Der Kinderreisepass ist von beiden Elternteilen zu beantragen und wird bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.
Der Kinderreisepass ist 1 Jahr oder höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig.
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich.
Die Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeit des Kinderreisepasses erfolgen.
Eine Verlängerung eines abgelaufenen Kinderreisepasses ist nicht mehr möglich. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Kinder ab 10 Jahren müssen den Kinderreisepass unterschreiben, sie müssen daher bei der Beantragung anwesend sein.

Bitte bringen Sie ein biometrisches Passfoto und die Geburtsurkunde mit.

Das schriftliche Einverständnis beider Erziehungsberechtigten ist notwendig.



Einwohnermeldeamt - Nationalparkstadt Waldeck
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

Ausstellung eines Kinderreisepasses  13,00 Euro

Verlängerung eines Kinderreisepasses  6,00 Euro

Rechtsgrundlage:

Paßgesetz (PaßG)