Anzeige zur Durchführung eines Brauchtumsfeuers

Die Durchführung eines Brauchtumsfeuers ist der örtlichen Verwaltungsbehörde mindestens 14 Tage vorab anzuzeigen.

Diese informiert hierüber die zuständige Brandschutzdienststelle des Kreises, die zentrale Leitstelle beim Landkreis und die örtliche Feuerwehr.

Unter der Rubrik Sonstiges können Sie ein Formular ausfüllen, das Sie online durch den Anmeldevorgang führt. Ein persönlicher Besuch unserer Verwaltung ist nicht mehr notwendig.  



Nationalparkstadt Waldeck - Ordnungsamt -
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
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Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
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Freitag:
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