Anzeige zur Durchführung eines Brauchtumsfeuers
Die Durchführung eines Brauchtumsfeuers ist der örtlichen Verwaltungsbehörde mindestens 14 Tage vorab anzuzeigen.
Diese informiert hierüber die zuständige Brandschutzdienststelle des Kreises, die zentrale Leitstelle beim Landkreis und die örtliche Feuerwehr.
Unter der Rubrik Sonstiges können Sie ein Formular ausfüllen, das Sie online durch den Anmeldevorgang führt. Ein persönlicher Besuch unserer Verwaltung ist nicht mehr notwendig.