Ausnahmegenehmigung Parken auf Schwerbehindertenparkplätze
Personen mit außergewönlicher Gehbehinderung sowie Blinde haben die Möglichkeit die ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze zu benutzen. Dies geht aber nur, wenn eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Ein Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht zum Parken auf solchen Parkplätzen.
Um eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
der letzte Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt
Schwerbehindertenausweis
ein Passbild
Wenn alle erforderlichen Unterlagen bei der hiesigen Verwaltung vorliegen und die Prüfung der Angaben positiv ausfällt, kann die Ausnahmegenehmigung sofort ausgestellt werden.