Bauunterhaltung
Die Bauunterhaltung inkl. der gebäudetechnischen Anlagen erfolgt ausschließlich für folgende städtische Objekte:
Feuerwehrgerätehäuser und -garagen
Museen und Heimatstuben
Kindergärten
Sportstätten
Friedhofskapellen
Bürgerhäuser
Dorfgemeinschaftshäuser und Stadthallen
Rathäuser
Schutzhütten
öffentliche Toiletten
Wohnhäuser
sonstige Gebäude und angepachtete Objekte