Grundwassereinleitung
Entsprechend der rechtsgültigen Entwässerungssatzung der Nationalparkstadt Waldeck ist das Einleiten von Grundwasser in den Schmutzwasserkanal gem. § 7 Abs. 6 der Satzung grundsätzlich unzulässig.
Der Bauherr hat anfallendes Grund- und Drainagewasser auf dem Grundstück zu versickern oder das Bauwerk vor Eindringen von Grund- und Schmutzwasser durch bauliche Maßnahmen zu schützen.