Hundehaltung, Gefahrenabwehrverordnung
Für die sogenannten Kampfhunde (aufgelistete Hunde in der o.g. Verordnung) und für Hunde die bereits auffällig geworden sind, müssen bei der Nationalparkstadt Waldeck Anträge für eine Erlaubnis über das Halten und Führen solcher Hunde gestellt werden. Vorab füllen Sie bitte den Antrag für die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes aus. Diesen können Sie sich unter der Rubrik "Fomrulare/Downloads" als PDF-Dkomument herunterladen und ausdrucken.
Vorgelegt werden muss für einen solchen Antrag:
- ein polizeiliches Führungszeugnis der Beleg-Art "R" (Beantragung erfolgt bei der Stadt)
- ein Sachkundenachweis (ausgestellt durch einen Sachverständigen)
- ein Wesenstest (durchgeführt von einem Sachverständigen)
- Nachweis über einen Identitätschip
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung
- ein Bild des Hundes
Wenn alle Dokumente bei der hiesigen Verwaltung eingegangen sind, wird geprüft ob eine Erlaubnis für diesen Hund erteilt werden kann.
Fällt die Prüfung positiv aus, wird dem Hundehalter ein Hunde-Pass ausgestellt.
Bearbeitungsdauer:
Gebühren:
a) Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 1 und 2 Satz 2 für die Dauer von 2 - 4 Jahren: 150,00 €
b) Vorläufige Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 2 Satz 1: 75,00 €
c) Verlängerung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes in den Fällen des § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2: 100,00 €
d) Erlaubnis zum Ausbilden von Hunden zu Schutzzwecken nach § 11 Abs. 2: 80,00 €.