Parkerleichterung

Diese Parkerleichterung können Personen beantragen, die auf Grund eines Feststellungsbescheides des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales (Versorgungsamt) als Schwerbehindert eingestuft worden sind.

Desweiteren dürfen die Merkmale "aG" (aussergewöhnlich Gehbehindert) und/oder "Bl" (Blind) nicht vorliegen.

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

Punkt  der letzte Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt
Punkt  Schwerbehindertenausweis
Punkt  ein Lichtbild

Nach Vorlage der Unterlagen muss der Antrag für die Ausstellung einer Parkerleichterung zur Stellungnahme zum Versorgungsamt nach Kassel geschickt werden. Dort wird dann entschieden, ob eine solche Parkerleichterung für den Antragsteller ausgestellt werden kann.


Bearbeitungsdauer:

mit Anhörung des Versorgungsamtes in Kassel ca. 7 - 10 Tage

Nationalparkstadt Waldeck - Ordnungsamt -
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

kostenlos

Rechtsgrundlage:

Straßenverkehrsordnung

Kontakte: