Parkerleichterung
Diese Parkerleichterung können Personen beantragen, die auf Grund eines Feststellungsbescheides des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales (Versorgungsamt) als Schwerbehindert eingestuft worden sind.
Desweiteren dürfen die Merkmale "aG" (aussergewöhnlich Gehbehindert) und/oder "Bl" (Blind) nicht vorliegen.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
der letzte Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt
Schwerbehindertenausweis
ein Lichtbild
Nach Vorlage der Unterlagen muss der Antrag für die Ausstellung einer Parkerleichterung zur Stellungnahme zum Versorgungsamt nach Kassel geschickt werden. Dort wird dann entschieden, ob eine solche Parkerleichterung für den Antragsteller ausgestellt werden kann.