Übermittlungssperre
Jeder Bürger hat die Möglichkeit seine persönlichen Daten in der Einwohnermeldedatei für bestimmte Auskunftsarten sperren zu lassen.
Diese Auskunftsarten sind:
1. gegenüber einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft, der man nicht selbst, aber der ein Familienmitglied angehört
2. gegenüber Adressbuchverlagen
3. Sperre für Alters- und Ehejubiläumsdaten
4. gegenüber Parteien und ähnlichen Trägern für Abstimmungen
5. Sperre jeder Melderegisterauskunft (nur bei Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit usw.) ist befristet auf drei Jahre (mit besonderer Begründung)
Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage:
Kontakte: