Umzüge auf öffentlichen Straßen

Festumzüge (Karneval-, Laternen- oder Kirmesumzüge) müssen mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich bei der hiesigen Verwaltung beantragt werden.

Folgende Angaben müssen in dem Antrag enthalten sein:

Punkt  Zeitpunkt des Umzuges (Datum, Uhrzeit)
Punkt  Verlauf des Umzuges
Punkt  Art des Umzuges

Wenn der Antrag bei der hiesigen Verwaltung eingegangen ist, muss der Landkreis Waldeck-Frankenberg, die Polizei und das Amt für Straßen- und Verkehrswesen in Bad Arolsen angehört werden.

Wenn von diesen Stellen keine Bedenken gegen eine Durchführung eines Umzuges bestehen, wird von der Nationalparkstadt Waldeck eine Erlaubnis zur Durchführung eines Festumzuges ausgestellt.


Bearbeitungsdauer:

ca. 2 Wochen (abhänig davon, wann die Anhörungen zurückkommen)

Nationalparkstadt Waldeck - Ordnungsamt -
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

30,00 EUR

Rechtsgrundlage:

Straßenverkehrsordnung

Kontakte: