Umzüge auf öffentlichen Straßen
Festumzüge (Karneval-, Laternen- oder Kirmesumzüge) müssen mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich bei der hiesigen Verwaltung beantragt werden.
Folgende Angaben müssen in dem Antrag enthalten sein:
Zeitpunkt des Umzuges (Datum, Uhrzeit)
Verlauf des Umzuges
Art des Umzuges
Wenn der Antrag bei der hiesigen Verwaltung eingegangen ist, muss der Landkreis Waldeck-Frankenberg, die Polizei und das Amt für Straßen- und Verkehrswesen in Bad Arolsen angehört werden.
Wenn von diesen Stellen keine Bedenken gegen eine Durchführung eines Umzuges bestehen, wird von der Nationalparkstadt Waldeck eine Erlaubnis zur Durchführung eines Festumzuges ausgestellt.