Zweitwohnungssteuer
Die Nationalparkstadt Waldeck erhebt von allen, die eine Zweitwohnung im Stadtgebiet innehaben, eine Zweitwohnungssteuer.
Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert der jeweiligen Wohnung.
Die Nationalparkstadt Waldeck erhebt von allen, die eine Zweitwohnung im Stadtgebiet innehaben, eine Zweitwohnungssteuer.
Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert der jeweiligen Wohnung.