Abfallgebühren
Die Veranlagung der Abfallgebühren erfolgt im Steueramt durch Erstellung eines Abgabenbescheides. Die Forderungen sind zu den in dem Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen auf eines der Konten der Stadtkasse Waldeck zu zahlen. Sollten Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.
Biotonnen
120 Liter Gefäß 79,12 Euro pro Jahr
240 Liter Gefäß 158,24 Euro pro Jahr
1.100 Liter Gefäß 725,26 Euro pro Jahr
Altpapier
240 Liter Gefäß 18,31 Euro pro Jahr
1.100 Liter Gefäß 83,94 Euro pro Jahr
Restmüll
80 Liter Gefäß 52,29 Euro pro Jahr
120 Liter Gefäß 78,44 Euro pro Jahr
240 Liter Gefäß 156,88 Euro pro Jahr
1.100 Liter Gefäß 719,02 Euro pro Jahr
Die Nationalparkstadt Waldeck erhebt für den Behälterservicevorgang (z. B. Abzug oder Tausch einer Saisontonne) eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro je Vorgang.