Abfallgebühren

Die Veranlagung der Abfallgebühren erfolgt im Steueramt durch Erstellung eines Abgabenbescheides. Die Forderungen sind zu den in dem Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen auf eines der Konten der Stadtkasse Waldeck zu zahlen. Sollten Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.

Biotonnen

120 Liter Gefäß 79,12 Euro pro Jahr

240 Liter Gefäß 158,24 Euro pro Jahr

1.100 Liter Gefäß 725,26 Euro pro Jahr


Altpapier

240 Liter Gefäß 18,31 Euro pro Jahr

1.100 Liter Gefäß 83,94 Euro pro Jahr


Restmüll

80 Liter Gefäß 52,29 Euro pro Jahr

120 Liter Gefäß 78,44 Euro pro Jahr

240 Liter Gefäß 156,88 Euro pro Jahr

1.100 Liter Gefäß 719,02 Euro pro Jahr

Die Nationalparkstadt Waldeck erhebt für den Behälterservicevorgang (z. B. Abzug oder Tausch einer Saisontonne) eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro je Vorgang.



Nationalparkstadt Waldeck
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
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Dienstag:
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