Wasserbeiträge
Wenn ein Grundstück erstmals an die Trinkwasserversorgung angeschlossen werden kann, ist nach dem Kommunalabgabengesetz ein einmaliger Beitrag zur teilweisen Deckung der Kosten für die Herstellung und den Ausbau dieser Einrichtungen zu entrichten. Die näheren Einzelheiten regelt die von der Stadtverordnetenversammlung erlassene Wasserversorgungssatzung.
Auskünfte in mündlicher und schriftlicher Form zu Wasseranschlussbeiträgen erteilt die Bauabteilung.
Der Beitrag wird für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit an die Wasserversorgungsleitungen erhoben. Er beträgt je m² Veranlagungsfläche 1,01 EUR. Die Veranlagungsfläche ist nicht gleichzusetzen mit der Grundstücksfläche.