Kinderreisepass
Jedes Kind unter 12 Jahren, das Deutschland verlässt, muss im Besitz eines gültigen Ausweis-Dokumentes sein.
Der Kinderreisepass ist von beiden Elternteilen zu beantragen und wird bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.
Der Kinderreisepass ist 1 Jahr oder höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig.
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich.
Die Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeit des Kinderreisepasses erfolgen.
Eine Verlängerung eines abgelaufenen Kinderreisepasses ist nicht mehr möglich. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Kinder ab 10 Jahren müssen den Kinderreisepass unterschreiben, sie müssen daher bei der Beantragung anwesend sein.
Bitte bringen Sie ein biometrisches Passfoto und die Geburtsurkunde mit.
Das schriftliche Einverständnis beider Erziehungsberechtigten ist notwendig.
Gebühren:
Ausstellung eines Kinderreisepasses 13,00 Euro
Verlängerung eines Kinderreisepasses 6,00 Euro
Rechtsgrundlage:
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