Antrag auf Befreiung von d. Rundfunkbeitragspflicht
Sie können für Ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen.
Dafür muss jedoch eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Sie erhalten Sozialleistungen, Ausbildungsförderung oder haben gesundheitliche Einschränkungen.
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