Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2025
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2025 liegt gemäß § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 03.12.2024 während der Dienststunden im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, an der Bürgerinformation öffentlich aus.
34513 Waldeck, den 18.11.2024
Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck
Gez.: Vollbracht, Bürgermeister
Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung der „Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Nationalparkstadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2025“ wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 22.11.2024 öffentlich bekanntgemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.