Bauleitplanung der Nationalparkstadt Waldeck Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans „Sonderbaufläche Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege"

Veröffentlicht am: 28.02.2023
Autor: Bürgermeister Jürgen Vollbracht

Amtliche Bekanntmachung der Nationalparkstadt Waldeck

Bauleitplanung der Nationalparkstadt Waldeck

9. Änderung des Flächennutzungsplans „Sonderbaufläche Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege" und

Bebauungsplan Nr. 16 "Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege",

Gemarkung Waldeck

I. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck hat am 29.10.2020 die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Nationalparkstadt Waldeck beschlossen und den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung Waldeck gefasst.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB werden hiermit die Aufstellungsbeschlüsse bekannt gemacht.

II. Anlass und Ziel

Die Nationalparkstadt Waldeck beabsichtigt, die bauleitplanerischen Voraussetzungen zu schaffen, um einem privaten Vorhabenträger auf ca. 20 ha die Nutzung von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen und damit zur Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung beizutragen.

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Nationalparkstadt Waldeck ist der geplante Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans zum überwiegenden Teil, als Fläche für die Landwirtschaft‘ dargestellt, ein südöstlicher Bereich (Teilfläche von Flurstück 2/9) als ‚Fläche für Wald – Planung‘. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren geändert werden.

Im Regionalplan Nordhessen 2009 ist die Fläche als ‚Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft‘ (Westen, Flurstück 2/16 und Nordosten (Flurstück 2/17) bzw. in einer Teilfläche als ‚Vorranggebiet Landwirtschaft‘ (Südosten, Flurstück 2/9) dargestellt.

Für die südöstliche Teilfläche im Vorranggebiet Landwirtschaft soll bei der Regionalversammlung ein Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Nordhessen 2009 nach § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) gestellt werden.

Geplant ist eine Nutzung für Freiflächenphotovoltaik für eine Zeitspanne von 30 Jahren.

Als Folgenutzung soll die landwirtschaftliche Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 18a BauGB festgesetzt werden.

Die verkehrliche Erschließung des Geltungsbereiches kann über bestehende Wirtschaftswege erfolgen.

Mit der Errichtung und dem Betrieb der Freiflächen-Photovoltaikanlage soll eine nachhaltige Entwicklung, die die wirtschaftlichen, umweltspezifischen und vor allem die klimaverändernden Anforderungen miteinander in Einklang bringt, gewährleistet werden (vgl. § 1 Abs. 5 BauGB).

III. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck hat in ihrer Sitzung am 29.10.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Nationalparkstadt Waldeck und den Bebauungsplan Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung Waldeck, beschlossen.

Die Auslegung der Vorentwürfe erfolgt in der Zeit vom 13. März 2023 bis einschließlich

14. April 2023

Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der ausgelegten Unterlagen beim Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck (Stadtverwaltung, Rathaus), Erdgeschoss, Bauamt, Ansprechpartner: Herr Tepel, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck, während der Dienststunden

Montag - Freitag          07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Montag - Dienstag       13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Donnerstag                  13:00 Uhr - 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung, sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt.

Die Planunterlagen können zusätzlich auf der Internetseite der Nationalparkstadt Waldeck (www.Waldeck.de) unter der Rubrik ‚Bauen & Planen - Aktuelle Bauleitplanverfahren‘ eingesehen und heruntergeladen werden.

Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Nationalparkstadt Waldeck unter der Rubrik ‘Rathaus - Bekanntmachungen‘ öffentlich bekannt gemacht wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Anlagen

Lage im Raum

Lage am Reiherbacher Mühlenwege

Änderungsbereich der 9. Flächennutzungsplanänderung und

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 „Freiflächenphotovoltaik Am Reiherbacher Mühlenwege", Gemarkung Waldeck. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 2/13 (teilw.), 2/16 (teilw.), 2/17 (teilw.) und 2/9 von Flur 16 in der Gemarkung Waldeck

Waldeck, den 28.02.2023

Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck

gez. Vollbracht, Bürgermeister