Vereinfachte Umlegung "Manegoldstraße", Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

Veröffentlicht am: 15.10.2024
Autor: Bürgermeister Jürgen Vollbracht

Der Magistrat der Stadt Waldeck
Umlegungsstelle
Am Rathaus 1
34513 Waldeck

Vereinfachte Umlegung

(gemäß §§ 80 — 84 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)

Verfahrensgebiet: „Manegoldstraße"

Gemeinde:                Waldeck
Gemarkung:             Freienhagen (1710)

Flur:                          1 und 32

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit
(gemäß §83 Abs. 1 Bau GB)

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 15.08.2024 ist am 01.10.2024 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 4 BauGB nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Die vereinbarten und festgestellten Ausgleichsleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die vorstehende Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gilt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Magistrat der Stadt Waldeck, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Waldeck, den 15. Oktober 2024                                          Der Magistrat der Stadt Waldeck

                                                                                           gez. Jürgen Vollbracht
                                                                                                Bürgermeister