Aus dem Rathaus wird berichtet

Veröffentlicht am: 16.03.2023

Aus dem Rathaus wird berichtet

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Sperrmüll immer erst am

Vorabend des Abfuhrtages an die Straße gestellt werden darf und nicht schon tagelang vorher der Müll die Straßen bzw. Bürgersteige oder andere öffentliche Bereiche versperrt.

Dies wird künftig verstärkt durch das hiesige Ordnungsamt kontrolliert.

Hier nochmal einige Infos rund um den SPERRMÜLL

Was gehört zum Sperrmüll?

Sperrmüll sind Einrichtungsgegenstände aller Art aus Haushaltungen, die wegen ihrer Größe und Sperrigkeit nicht in die bereitgestellten Müllbehälter passen.

Dies sind Gegenstände wie z. B.:

  • unbrauchbare Haus- und Gartenmöbel (Tische, Schränke, Liegemöbel, Kleinmöbel,Stühle, Regale, Regentonnen, Leitern)
  • Sprungrahmen, Bettgestelle, Matratzen, Federbetten, Kissen
  • Teppichläufer (nicht dazu zählen Teppichböden)
  • Sonstige Einrichtungsgegenstände
  • Kunststoffwannen und –fässer
  • Fahrräder
  • Kleinspielzeuge
  • Stehlampen, Blumentöpfe, Kleintierkäfige
  • Gardinenleisten
  • Spiel-und Freizeitzubehör wie Sandkasten, Schlitten, Skier, Puppenwagen, Planschbecken

NICHT zum Sperrmüll gehören:

  • Kfz-Teile und Altreifen
  • mit Abfall gefüllte Kartons und Säcke
  • Garten-und Grünabfälle
  • Schadstoffhaltige Abfälle wie z.B.Kfz-Batterien, Leuchtstoffröhren, Farben, Lacke
  • Bauschutt wie z.B. Natursteinplatten, Wasch-und Toilettenbecken, Fliesen, Fensterglas
  • Baustellenabfall wie Bauholz, Türen, Fenster, Zäune, Isoliermaterialien, Fußbodenleisten, Teppichböden etc.

Nutzen Sie zur Anmeldung der Sperrmüllabholung unseren Online-Service auf der Homepage der Nationalparkstadt Waldeck. Unter der Rubrik Online-Service-Steuern/Gebühren können Sie einfach und schnell die Abfallabholung online beantragen.

Den Vordruck zum Download und Ausdrucken gibt es ebenfalls auf der Homepage unter

Bürgerservice-Dienstleistungen-Formulare/Downloads oder kann bei der Stadtverwaltung in Sachsenhausen bzw. beim Tourismusbüro in Waldeck in Papierform abgeholt oder via E-Mail an yvonne.schneegass@waldeck.de angefordert werden.

Der Entsorgungsauftrag wird von der Stadtverwaltung an die Firma Fehr weitergeleitet.

Die Sperrmüllabfuhr erfolgt kostenlos und gilt nur für Liegenschaften, die an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sind.

Eine Annahme am städtischen Bauhof erfolgt nicht mehr.

Bitte beachten Sie, dass jeder Haushalt nur max. 1-2 mal im Jahr Sperrmüll anmelden kann. Es dürfen nur haushaltsübliche Kleinmengen angemeldet werden mit einer Menge von ca.2,5 cbm bzw. 300 kg.

Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind auf eigene Kosten zu entsorgen.

Nur die angemeldeten Sperrmüllabfälle werden berücksichtigt und zum jeweiligen Termin, der durch die Stadtverwaltung mitgeteilt wird, mitgenommen.

Kühl- und Elektrogeräte sowie Metallschrott werden nicht mitgenommen.

Der Sperrabfall muss am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr sichtbar bereitgestellt werden.

Bitte beachten Sie dabei, dass Privatwege von der Firma Fehr nicht betreten werden dürfen.

Bei Fragen steht Ihnen das Steueramt, Frau Yvonne Schneegaß unter Tel. 0 56 34-7 09-18 oder e-mail: yvonne.schneegass@waldeck.de gern zur Verfügung