Brennholzverkauf an private Kunden 2024 / 2025

Veröffentlicht am: 29.08.2024

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Ab dem 01.09.2024 besteht die Möglichkeit für private Kunden, Brennholz für die Heizsaison 2024/2025 bei der Kommunalwald GmbH zu bestellen.

Es wird jedoch bereits vorab darauf hingewiesen, dass je nach Höhe der insgesamt eingehenden Bestellungen die Möglichkeit besteht, dass nicht die gesamte Bestellmenge bereitgestellt werden kann. Auch kann es durch die Schädigung des Holzes zu Qualitätsbeeinträchtigungen kommen.

Wegen dem hohen Unfallrisiko durch herabfallende Äste innerhalb der Waldbestände vermarkten wir das Holz grundsätzlich am Waldweg. Ungerücktes, im Bestand liegendes Holz oder Kronen werden nicht angeboten. Das Holz wird am Waldweg in langer Form, beziehungsweise als sogenannte Fixlängen Meter lang, ungespalten bereitgestellt. Das Holz stammt aus Stamm- oder Kronenteilen der Bäume und kann in folgenden Mengen bestellt werden: 5 Fm oder 10 Fm.

Da das Naturprodukt Holz nicht genormt ist, kann es zu Mengenabweichungen zur Bestellmenge kommen. Abweichungen von bis zu 20 % der Bestellmenge sind möglich. Es gelten die im Brennholzmerkblatt aufgeführten Bedingungen für Kauf und Aufarbeitung.

Für das Forstwirtschaftsjahr 2024/2025 gelten nachstehende Preise:

Brennholz gerückt, lang am Weg

Laubbrennholz

(Buche u.a. Harthölzer)                              90,00 € / fm inkl. MwSt.

Nadel- und Weichlaubbrennholz

(z.B. Fichte, Pappel usw.)                           60,00 € / fm inkl. MwSt.

Es werden 2 mögliche Bestellwege angeboten:

1. Bestellung über das Online-Bestellportal auf der Internetseite

    www.kommunalwald.de

Das Bestellportal ist ab dem 01.09. bis zum 31.10.2024 aktiv. Alle Bestellungen die nach diesem Termin eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

2. Bestellung über eine Bestellliste bei der Stadt Waldeck

    Die Bestellliste liegt vom 01.09.2024 bis 31.10.2024 bei der Stadt Waldeck, Rathaus,

    Stadtteil Sachsenhausen, Am Rathaus 1 aus.

3. Gabeholz/ Berechtigtenholz

    Auch das Gabeholz wird in diesem Jahr über das Bestellportal von der Stadt Waldeck

    erfasst.

    Das Berechtigtenholz für den Stadtteil Freienhagen wird wie bisher über den Vor-

    sitzenden Herrn Wilhelm Lippe bestellt.         

Wichtig:        Das Bestellportal ist nur bis zum 31.10.2024 geöffnet.

Im weiteren Verlauf werden vorerst alle eingehenden Bestellungen bis zum 31. Oktober erfasst. Anschließend findet die Aufarbeitung des Holzes statt. Die Kommunalwald GmbH ist  bemüht, die Vielzahl der Bestellungen zeitnah zu bearbeiten, weisen aber gleichzeitig darauf hin, dass die Auslieferung der Brennholzbestellung bis Mai 2025 erfolgen kann.

Sobald das Brennholz bereitgestellt ist, erhält der Brennholzkunde eine Rechnung. Nach dem Zahlungseingang der Rechnung wird dann eine Abfuhrgenehmigung zugestellt. Auf der Abfuhrgenehmigung befinden sich eine Karte und alle erforderlichen Angaben zum Waldort des Brennholzes.

Eine Verteilung der Bestellmengen erfolgt durch die Kommunalwald GmbH. Ziel ist es, die Kunden heimatnah zu bedienen.

MERKBLATT BRENNHOLZBEREITSTELLUNG

      1. Bestellung

 ·    Die Bestellung ist verbindlich und gilt bis zur Auslieferung spätestens zum Mai des Folgejahres.

 ·    Das Holz wird für den privaten Bedarf bestellt.

 ·    Das Holz kann in folgenden Mengen bestellt werden: 5 Fm / 10 Fm 

 ·    Die Mindestbestellmenge beträgt 5 Fm, die Maximalbestellmenge 10 Fm je Haushalt 

 ·    Da das Naturprodukt Holz nicht genormt ist, kann es zu Mengenabweichungen zur Be-
       stellmenge kommen, daher sind Abweichungen von bis zu 20 % der Bestellmenge möglich.

 ·    Das Bestellsortiment Laubbrennholz beinhaltet die Baumarten Buche, Esche, Eiche, Hainbuche, Birke und Ahorn.

·     Das Holz wird am Waldweg in langer Form bzw. als sog. Fixlängen ungespalten bereitgestellt.

·     Wegen des hohen Unfallrisikos durch herabfallende Äste innerhalb der Waldbestände
       vermarkten wir das Holz grundsätzlich am Waldweg. Ungerücktes, im Bestand liegendes Holz oder Kronenholz werden nicht
       angeboten.

 ·    Der Ort der Bereitstellung wird von der Kommunalwald Waldeck Frankenberg GmbH

       und der zuständigen Revierleitung je nach betrieblichen Möglichkeiten festgelegt.

      2. Aufarbeitung

·     Im Falle der Aufarbeitung im Wald bzw. am Waldweg sind die gesonderten Hinweise
       zu beachten (Motorsägeschein, persönliche Schutzausrüstung, Einhaltung Unfallverhütungsvorschriften).

·     Es darf kein Brennholz unter 7 cm Durchmesser mit Rinde aufgearbeitet werden.

·     Über den jeweils gültigen Rettungspunkt informiert sich der Ausführende selbständig im

       Internet unter https://lizmap.rettungspunkte-forst.de oder bei der Revierleitung.

        3.  Abfuhr

·     Das Holz wird nur nach der Bezahlung, mit dem zugesandten Abfuhrschein, abgefahren. Im Falle einer vorherigen
       Abfuhr handelt es sich um einen Diebstahl, welcher bei der örtlichen Polizei angezeigt werden muss.

Hinweise zur Aufarbeitung von Brennholz

  1. Allgemeine Hinweise
    Bei der Waldarbeit herrschen besondere Arbeitsbedingungen, die das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung zur Vermeidung von Verletzungen erforderlich machen (s. unter Pkt. 2.). Bei Einsatz von Motorsägen dürfen nur biologisch schnell abbaubare Kettenöle und Sonderkraftstoffe verwendet werden. Das Fahren in den Beständen ist verboten!

     2. Sicherheitshinweise - insbesondere die nachstehenden Vorgaben sind zu beachten –

  • Personen unter 18 Jahren dürfen nicht mit der Motorsäge arbeiten.
  • Bei der Motorsägenarbeit ist für einen sicheren Stand zu sorgen.
  • Maschinen und Geräte sind fachgerecht zu handhaben, sie müssen den aktuellen
    Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen (mindestens FPA-geprüft).
  • Bei Arbeit mit Sägen und Werkzeugen ist ausreichend Abstand zu anderen Personen einzuhalten.
  • Es dürfen keine Eisenkeile verwendet werden.
  •  An Hängen ist an Stämmen nur von der Bergseite her zu arbeiten, Stämme oder
    Stammteile sind gegen Abrutschen und Wegrollen zu sichern, es darf nicht untereinander gearbeitet werden.
  • Bei der Aufarbeitung ist Alleinarbeit untersagt.
  • Motorsägen sind beim Anwerfen sicher abzustützen.
  • Bei den Arbeiten ist eine geeignete persönliche Schutzausrüstung zu tragen:
     o Schutzhelm für Waldarbeit mit Gesichts- und Gehörschutz
     o Schnittschutzhose
     o Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz und Zehenschutzkappe (DIN SN345+344Teil2)
     o Schutzhandschuhe
  •  Fällarbeiten dürfen nicht durchgeführt werden.
  • Wenn eine Seilwinde zum Einsatz kommt, muss ein Sachkundenachweis erbracht werden (bspw. Sachkundenachweis Seilwinde der Mobilen Waldbauernschule, einer Forstlichen Bildungseinrichtung oder Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau).
  • Der verbleibende Baumbestand, die Naturverjüngung sowie wildlebende Tiere sind zu schonen.
  • Erste-Hilfe-Material ist stets mitzuführen.
  • Bei dem Einsatz von Traktoren o.ä. sind Feuerlöscher und Ölhavarie-Set mitzufüren
  • Da über den Waldbesitzer, die Kommunalwald Waldeck-Frankenberg GmbH und die gesetzliche Unfallversicherung kein Versicherungsschutz besteht, wird der Abschluss einer entsprechenden privaten Versicherung empfohlen.



3. Haftungsausschluss gegenüber der Kommunalwald Waldeck Frankenberg GmbH
     Brennholzwerber üben ihre Tätigkeit auf eigene Gefahr aus.

Brennholzwerber haften gegenüber Dritten und der Kommunalwald Waldeck Frankenberg GmbH bzw. dem Waldbesitzer in vollem Umfang für Schäden aller Art, die von ihnen oder ihren Beauftragten schuldhaft verursacht werden. Dies gilt auch im Verhältnis der Brennholz-Brennholzwerber und Helfer untereinander.

Wird die Kommunalwald Waldeck-Frankenberg GmbH bzw. der Waldbesitzer von Dritten für einen Schaden haftbar gemacht, den Brennholzwerber oder ihre Beauftragten zu vertreten haben, so stellen die Brennholzwerber den Waldbesitzer und die Kommunalwald Waldeck Frankenberg GmbH von jeglicher Schadensersatzpflicht und etwaigen Prozesskosten frei.

Jegliche Haftung des Forstbetriebes für Personen- oder Sachschäden, die den Brennholzwerbern oder ihren Helfern entstehen, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei Nichteinhaltung aufgeführter Bedingungen ist die Kommunalwald Waldeck-Frankenberg GmbH berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einstellen zu lassen.