Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/ hauptamtlichen Bürgermeisters zu besetzen

Veröffentlicht am: 02.05.2024

NATIONALPARKSTADT WALDECK
In der Nationalparkstadt Waldeck, Kreis Waldeck-Frankenberg ist die Stelle der/des

hauptamtlichen Bürgermeisterin/

hauptamtlichen Bürgermeisters

im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Nationalparkstadt Waldeck besteht aus 10 Stadtteilen mit rund 7.000 Einwohnern. Sie liegt direkt am Nationalpark Kellerwald-Edersee zwischen den Mittelzentren Bad Arolsen, Bad Wildungen und Korbach. Ein wirtschaftlicher Schwerpunkt ist der Tourismus in der Ederseeregion.

Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister wird am Sonntag, den 27. Oktober 2024, von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Gegebenenfalls findet am Sonntag, den 10. November 2024, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.

Die Besoldung erfolgt gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung derzeit nach Besoldungsgruppe A 16 des Hess. Besoldungsgesetzes. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Sätzen des Hess. Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt. Der Beginn der Amtszeit ist der 1. April 2025.

Wählbar gem. § 39 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom aktiven Wahlrecht nach § 31 und § 32 Abs. 2 HGO ausgeschlossen sind.

Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen müssen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes von Wählergruppen und von Einzelpersonen eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.

Die Wahlvorschläge sind während der Dienststunden bis spätestens Montag, den 19. August 2024, 18.00 Uhr, schriftlich bei der Wahlleiterin der Nationalparkstadt Waldeck, Kennwort: Bürgermeisterwahl, Zimmer 108, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck, einzureichen. Dort sind auch die zur Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke erhältlich. Unter www.wahlen.hessen.de können diese heruntergeladen werden. Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 19. August 2024 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch vor Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können.

Bei der Kommunalwahl 2021 ergab sich für die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck folgende Sitzverteilung: CDU 10, SPD 7, Grüne 6, FWG 5, FDP 3.

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen kann auf der Homepage der Nationalparkstadt Waldeck – www.waldeck.de – eingesehen und unter der oben genannten Anschrift angefordert werden.

Die Gemeindewahlleiterin der Nationalparkstadt Waldeck

gez. Dagmar Lohaus

 

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