Gaststättenrecht
Wer eine Schank- und Speisewirtschaft mit Alkoholausschank betreiben möchte, muss mindestens 6 Wochen vor Betriebsbeginn eine Gewerbeanzeige mit den unter wichtige Unterlagen genannten Bescheinigungen vorlegen.
Bearbeitungsdauer:
Gebühren:
unterschiedlich