Kirchenaustritt
Austritt aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
Ab dem 01.03.2017 erfolgt der Austritt aus den Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts für alle Bürger der Nationalparkstadt Waldeck, die hier ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, im Einwohnermeldeamt der Nationalparkstadt Waldeck.
Wie kann der Austritt erklärt werden?
Der Austritt kann von allen Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, persönlich im Bürgerbüro der Nationalparkstadt Waldeck beantragt werden.
Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für nicht volljährige Geschäftsunfähige kann der Austritt durch die gesetzlichen Vertreter, denen die Personensorge zusteht (nur gemeinsam!) persönlich im Einwohnermeldeamt der Nationalparkstadt Waldeck erklärt werden. Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, müssen dem Austritt zustimmen.
Die Erklärung per Vollmacht ist nicht zulässig!
Wenn eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, kann die Erklärung in schriftlicher Form eingereicht werden. Diese Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden (Ortsgericht, Notare)!
Erforderliche Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
• pro Person 30,00 Euro
Informationsblatt der Oberfinanzdirektion bei Kirchenaustritt - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug:
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