Abfallentsorgung Sperrmüll
Was gehört alles zum Sperrmüll?
Sperrmüll sind Einrichtungsgegenstände aller Art aus Haushaltungen, die wegen ihrer Größe und Sperrigkeit nicht in die bereitgestellten Müllbehälter passen.
Zum Sperrmüll zählen bewegbare Möbel, z.B.:
Gartenmöbel, Regentonnen, Kunststoffwannen und -fässer
Sofas, Sessel, Schränke, Stühle, Tische
Teppiche und Teppichreste (ohne Teppichkleber)
Matratzen, Federbetten, Sprungrahmen
Nicht mitgenommen werden im Haus fest verankerte Teile, z.B.:
Elektrogeräte
Bauschutt
Türen, Türblätter, Zargen
Waschbecken
Paneele, Parkettfußböden, Teppichboden mit Teppichkleber, Fußbodenleisten, Laminat
Bauholz
Gegenstände aus Metall
Hartfaserplatten
Fahrräder
Hausmüll in Säcken und Kartons
Die Sperrmüllabfuhr ist bei der Stadtverwaltung, sh. Kontakt (rechts oben) zu beantragen. Der Entsorgungsauftrag wird von der Stadtverwaltung an die Firma Fehr-Knettenbrech weitergeleitet.
Sperrmüllanträge erhalten Sie hier als Download, bei den Ortsvorstehern, im Tourismusbüro (Marktplatz) im Stadtteil Waldeck oder im Rathaus im Stadtteil Sachsenhausen. Den ausgefüllten Sperrmüllantrag können Sie per Mail an vanessa.schlömer@waldeck.de senden oder persönlich abgeben bzw. per Post an das Rathaus schicken.
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt kostenlos und gilt nur für Privathaushalte.
Bitte beachten Sie, dass jeder Haushalt nur max. 1 - 2 mal im Jahr Sperrmüll anmelden kann. Es dürfen nur haushaltsübliche Kleinmengen angemeldet werden mit einer Menge von ca. 2,5 m³ bzw. 300 kg. Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind auf eigene Kosten zu entsorgen.
Nur die angemeldeten Sperrmüllabfälle werden berücksichtigt und zum jeweiligen Termin, der durch die Stadtverwaltung mitgeteilt wird, mitgenommen.
Der Sperrabfall ist sichtbar frühestens einen Tag vor Abholung an der Straße bereitzustellen. Bitte beachten Sie dabei, dass Privatwege vom Abfuhrunternehmen nicht betreten werden dürfen.