Gewerbe- An,- Ab,- und Ummeldung
Grundsätzlich ist der Beginn, bzw. die Änderung einer gewerblichen Tätigkeit oder die Verlegung des Betriebes der zuständigen Behörde gem. § 14 der Gewerbeordnung anzuzeigen.
Für spezielle gewerbliche Tätigkeiten sind neben der eigentlichen Anzeige weitere Unterlagen / Bedingungen / Voraussetzungen erforderlich.
Bearbeitungsdauer:
Gebühren:
Gewerbe-An-, Ab- und Ummeldungen | 28,00 € |
Ausstellen einer Bescheinigung | 8,00 € |
Rechtsgrundlage:
Kontakte: