Fischereischeine

Um einen Fischereischein ausgestellt zu bekommen, muss man bei Erstausstellung vorab eine Fischereiprüfung ablegen. Ein bereits ausgestellter Fischereischein kann nach Ablauf der Gültigkeit entweder verlängert oder auch neu ausgestellt werden.

Fischereischeine können für Personen ab 14 Jahre ausgestellt werden.

Für Personen unter 14 Jahren besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines Jugendfischereischeines. Für den Jugendfischereischein wird keine Fischereiprüfung benötigt.

Ein Fischereischein kann für 1 Jahr, 5 Jahre oder für 10 Jahre ausgestellt werden.


Bearbeitungsdauer:

ca. 5 - 10 Minuten

Nationalparkstadt Waldeck - Ordnungsamt -
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

Fischereischein

für  1 Jahr   17,50 Euro

für  5 Jahre  45,00 Euro

für 10 Jahre  86,00 Euro

Jugendfischereischein

für 1 Jahr   6,50 Euro

für 2 Jahre 10,00 Euro

für 3 Jahre 13,50 Euro

für 4 Jahre  17,00 Euro

Rechtsgrundlage:

Hessisches Fischereigesetz